Manche Bands räumen nach 25 Jahren den Keller auf und finden Kabel, leere Bierkisten und einen Verstärker, den niemand gekauft haben will. Jussi Hänninen hat dort offenbar gleich ein fast vollständiges Album entdeckt: Am Freitag, den 25. September 2026, veröffentlichen 'Autumnfall' ihr neues Werk „The Archaic Sins“ über Ardua Music. Ganz frisch ist das Material allerdings nur im übertragenen Sinne. Mit einer einzigen Ausnahme basieren die Songs auf Kompositionen, die Hänninen zwischen 1998 und 2001 schrieb – in jener Phase, in der er die frühen Jahre von 'Fall Of The Leafe' als maßgeblicher Songwriter prägte. Statt die alten Bänder nur abzustauben, wurden die Stücke neu arrangiert und eingespielt. So entsteht kein muffiges Archivmaterial, sondern ein Album mit erstaunlich gegenwärtigem Puls.
'Autumnfall' gründeten sich 2019 in Finnland als geistige Fortsetzung der frühen 'Fall Of The Leafe'. Neben Hänninen, der die Musik verantwortet, gehört Sänger und Texter Tero Ruohonen zum Kern des Projekts; Olli Pirkkanen spielte das Schlagzeug ein. „The Archaic Sins“ knüpft an „The Archaic Shadows“ von 2024 an und wirkt wie dessen abwechslungsreicheres Geschwister: melodischer Black Metal mit flirrenden Gitarren, giftigem Gesang und genügend Tempowechseln, damit es sich die finnische Dunkelheit nicht auf dem Sofa bequem macht. Die Trackliste reicht von „Halo In Utopia“ und der vorab veröffentlichten Nummer „Lightless Depths“ bis zum Abschluss „The Timeless Kin“. Hänninen spricht von Liedern, die ihn mehr als zwei Jahrzehnte verfolgt hätten. Nun seien die Geister endlich ruhig. Ob das so bleibt, muss sich zeigen – Musikerarchive rascheln bekanntlich gern nachts. Die erste CD-Auflage im Jewelcase enthält ein zwölfseitiges Booklet und ist auf 300 Exemplare begrenzt.
Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).