Wumpscut: Von Zuckerpuppen, Bajazzos und Facebook-Zeitreisen

Wumpscut Von Zuckerpuppen, Bajazzos und...

Rudy R. und sein :Wumpscut:-Arsenal – eine unendliche Geschichte, die 2026 in die nächste Runde geht. Gleich drei Veröffentlichungen schickt der bayerische Dunkelmeister ins Rennen, und zwar so überdreht, dass man schon mal die Ohropax in Weihwasser tränken sollte. Kernstück ist „Zuckerpuppe / Sugar Doll“, ein Name, der nach Kuscheltier klingt, in Wirklichkeit aber eher Guillotine im Spitzendeckchen ist. Dazu „Evoke Provoke“ auf Vinyl, das schon beim Titel provoziert, und als Krönung „Homicide Bajazzo“, entstanden mit Loyal To My Hate, ergänzt um die wahnwitzigsten Dwarf-Werke der letzten 20 Jahre – quasi die „Splatter Classics Vol. 666“.

Die Pre-Orders starten offiziell im Dezember 2025 – und ja, wir betonen das, weil Rudy auf Facebook kurzerhand Dezember 2024 angekündigt hat. Ein kleiner Zeitsprung also, vielleicht ein Test, ob die Fans notfalls mit einem Fluxkompensator in den Mediamarkt reisen würden. Aber keine Sorge: Niemand muss sich ein Pre-Order aus der Vergangenheit zurückergaunern, alles läuft in diesem Jahrhundert.

Wer sich traut, darf ab Mitte Dezember 2025 außerdem wieder in die Remix-Contests stürzen. Das heißt: Nächte voller Sample-Orgien, brummende Festplatten und stolze Postings wie „Meine Snare killt deine Snare“. Den endgültigen Overkill gibt’s dann an Ostern 2026, wenn die angekündigten „Invadings“ anstehen – statt bunter Eier diesmal also Elektroschocks im Körbchen. Unterm Strich: Zuckerpuppen, Bajazzo-Gemetzel, Vinyl-Overkill und ein Facebook-Kalender, der anscheinend von einer Glaskugel gesteuert wird. Rudy liefert, wir bluten. Enjoy and bleed!

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).