VNV Nation: Neue Single "Before the Rain" veröffentlicht

VNV Nation Neue Single Before...

Am 14. April 2023 erscheint das neue Studioalbum “Electric Sun” von VNV Nation. Bis dahin sollen, laut Band, einige Singles veröffentlicht werden. Laut Homepage soll das neue Album „Electric Sun“ wieder in einigen Versionen & Formaten veröffentlicht werden. In Europa soll die CD als Mediabook mit einem 20-seitigen Booklet mit speziellen Artworks, Songtexten und Begleittexten erscheinen Die US-Ausgabe wird hingegen im Digipack-Format erscheinen. Weiterhin soll es auch ein Doppel-Vinyl-LP Release geben. Einmal als reguläre Version, aber es wird auch eine limitierte Electric-Blue-Vinyl-Edition geben.

Zurück zur Single. Seit gestern steht die schon vor längerer Zeit angekündigte zugehörige Single zum Album mit dem Namen "Before the Rain" endlich am Start. Mit der richtig gut gelungenen Single "Before the Rain" im typischen VNV-Style veröffentlicht das Projekt um Ronan Harris einen ersten Vorgeschmack auf das kommendes Album „Electric Rain“. Den Song könnt ihr euch bereits jetzt auf YouTube oder auf allen gängigen Streamingplattformen anhören.

Hallen- und Clubtournee im deutschsprachigen Raum sind ebenfalls geplant, viele Termine sind allerdings schon ausverkauft.

VNV Nation: Neue Single "Before the Rain" veröffentlicht
Eingebettete Inhalte nicht verfügbar
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du der Verwendung externer Cookies und Inhalte von Drittanbietern nicht zugestimmt hast. Um das Video/Bild/etc. zu sehen, kannst du deine Cookie-Einstellungen hier anpassen. Weitere Informationen zu den verwendeten Diensten und deren Datenschutzpraktiken findest du in unserer Datenschutzerklärung. Vielen Dank für dein Verständnis.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).