„Schwarz wie der Tod“ – Stahlmann zünden neue NDH-Single

Schwarz wie der Tod –...

Der November zeigt sich gerade von seiner grausten Seite und ausgerechnet an so einem Tag entscheiden sich ’Stahlmann’ dazu, noch ein paar zusätzliche Schatten auf die musikalische Landkarte zu werfen. Die neue Single „Schwarz wie der Tod“ ist heute, am 28. November 2025, erschienen – und wer NDH liebt, dürfte sich damit den perfekten Sound für diesen ohnehin farbreduzierten Spätherbst abgeholt haben. Für eine Band, die 2008 in Göttingen angetreten ist, um der Neuen Deutschen Härte ein metallisch schimmerndes Gesicht zu verpassen, könnte das Timing kaum passender sein.

Stahlmann sind bekannt dafür, ihre Veröffentlichungen nicht mit wochenlangen Trommelwirbeln anzukündigen. Ein kurzer Teaser, ein düsteres Reel und plötzlich steht ein neuer Song bereit, der sofort den Raum verdunkelt. „Schwarz wie der Tod“ reiht sich nahtlos ein und liefert genau die Mischung aus industrieller Wucht und melodischer Schwärze, die die Band seit Jahren prägt. Schon beim ersten Hören fühlt es sich an, als hätten Gitarren und Maschinen beschlossen, sich ohne Rücksicht auf Tageslicht zu verbünden, während die unverkennbar tiefe Stimme darüber thront wie ein NDH-Leitstrahl im Nebel.

Der Titel erinnert vermutlich bewusst an frühere glanzdüstere Momente, denn „Schwarz“ hatten Stahlmann bereits 2013 im Repertoire, doch diesmal wirkt das Ganze noch kompromissloser. „Schwarz wie der Tod“ ist ein irgendwie mehr ein Statement: roh, eingängig, schwergewichtig und absolut stahlmann-typisch. Dass die Single genau jetzt erscheint, verleiht dem ohnehin finsteren Herbst eine zusätzliche Portion Schatten und dürfte NDH-Fans das Wochenende gehörig versüßen – sofern man „versüßen“ in diesem Genre als Kompliment betrachtet.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).