Wenige Tage vor Kinostart hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden, daß der Film "Rohtenburg" nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden darf. Begründung: Persönlichkeitsrechte stünden über der Kunst- und Filmfreiheit. Das Gericht gab damit einer einstweiligen Verfügung nach, die der sog.

"Kannibale von Rotenburg" Armin Meiwes gegen die amerikanische Produktionsfirma angestrengt hatte.
Armin Meiwes steht z.Zt. zum zweiten Mal vor Gericht. Er hatte zugegeben 2001 einen Ingenieur entmannt, zerlegt und verspeist zu haben. Der Film "Rohtenburg" hat die Entwicklung dieser Tat zum Inhalt.

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