Jetzt am Start! Dream Theater "Distant Memories – Live In London"

Jetzt am Start! Dream Theater...

Dream Theater sind wohl eine der wenigen Bands, derer man eigentlich nicht vorzustellen braucht, denn wer in den letzten 20 Jahren noch nichts von der amerikanischen Ausnahme-Band gehört hat, kann sich selbst nicht als Musikinteressent schimpfen, so stellten wir die Band hier schon vor ein paar Jahren vor. Mit ihrem progressiven Metal lassen sie die Herzen der Kritiker und Fans gleichermaßen höherschlagen, und auch einige kurze Ausflüge in den Mainstream überstanden die Jungs ohne an Ansehen zu verlieren.

Und jetzt sollte für alle Fans das Programm für das kommende Wochenende eigentlich klar sein, oder? Immerhin lieferten Dream Theater vor kuzem ihr neues Livealbum/DVD "Distant Memories – Live In London" ab und jeder Fan sollte das Release inzwischen im Briefkasten haben! Über 2,5 Stunden lang präsentiert die Band darauf in Bild und Ton beste Progmetal-Unterhaltung. Neben aktuellen Songs spielten die Genreikonen dabei auch ihren Klassiker "Metropolis, Pt. 2: Scenes From A Memory" in voller Länge.

Und auch unser Fazit bleibt gleich. Ran an den Speck, unvergleichliches wartet auf euch!

Jetzt am Start! Dream Theater "Distant Memories – Live In London"
Eingebettete Inhalte nicht verfügbar
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du der Verwendung externer Cookies und Inhalte von Drittanbietern nicht zugestimmt hast. Um das Video/Bild/etc. zu sehen, kannst du deine Cookie-Einstellungen hier anpassen. Weitere Informationen zu den verwendeten Diensten und deren Datenschutzpraktiken findest du in unserer Datenschutzerklärung. Vielen Dank für dein Verständnis.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).