Heldentod - The ghost machine

Der Heldentod ereilte mich in Form eines kleinen Silberlings. Schwarzweiß Okptik, Runen, Beschwörende Gestalten im Einheitslook nicht nur wirkt das Coverartwork ein klein wenig wie eine Schneidearbeit für den Kunstunterricht, bei dem sich der Schüler nicht wirklich Mühe gegeben hat, nein, es wird auch mit der Ästhetik und Provokation gewisser Szenebereiche gespielt. Dazu passend eben der Bandname... naja, wers braucht. Man kann sich gut vorstellen, dass [Haus Arafna] und ihre Galaktorrhö-Schmiede oder Genocide Organ in den Regalen des Projektes aus zu finden sind. Denn musikalisch wird nach ersten Klangerzeugnissen in Neofolk und Martial-Industrial Bereich auf dem vorliegenden "The ghost machine" versucht, ähnliche Pfade zu beschreiten. In einer dreiviertel Stunde arbeitet man sich durch verschiedene Ebenen aus Krach: Mal sind wütende Störcrescendos zu vernehmen, dann wieder geht es stark in Richtung [Haus Arafna] Romantik inklusive versuchter Nacheiferung des bezaubernden Sprechgesanges der Marke Mrs. Arafna. Heldentod klingen dabei ansich schon ganz ordentlich. Problematisch ist dabei nur, dass sich kein richtiger Flow einstellen will. Es wirkt alles recht bemüht. Melodien werden im Getöse nicht versteckt, sondern ganz offensichtlich abgearbeitet. Dadurch fehlt der große Reiz, wenn sich wie bei den oben genannten Vorbildern Soundstrukturen, die anfangs heilloses Getöse sind, zu fast schon melodischen Liedern entwickeln. Ein schlechtes Album ist es wohl nicht und Freunde des gepflegten elektronischen Krachs können ihren Spaß haben. Wirklich reizen kann "The ghost machine" aber auf lange Sicht eher nicht - da gibt es einfach viel besser funtionierende und wesentlich eleganter produzierte Vergleichsalben.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).