„Wenn's dem Esel zu wohl wird, geht er auf's Eis.“ Dieses alte Sprichwort könnte auch auf Rapper Bushido zutreffen, denn im Januar 2009 muß er sich vor dem Hamburger Landgericht wegen Plagiatsvorwürfen verantworten so berichtet Tagesspiegel.de. Verklagt hat ihn die französische Darkwave-Formation Dark Sanctuary, die in 8 Songs des 2006er Albums „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ ihr eigenes Werk erkannt haben will. Insgesamt soll es sogar um 16 strittige Musikstücke gehen.

Lt. Anwalt Alexander Duve, welcher Dark Sanctuary vertritt, liegt ein Gutachten des Musikwissenschaftlers der Berliner Universität der Künste, Hartmut Fladt vor, in dem es heißt, ihm sei noch nie "eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall". Eine außergerichtliche Einigung zwischen Dark Sanctuary und dem Bushido-Label Ersguterjunge ist bereits gescheitert.

Erst vor einem Jahr mußte sich Bushido mit den selben Vorwürfen auseinandersetzen. Die norwegischen Black-Metaller Dimmu Borgir beschuldigten den Rapper, für seinen (inzwischen indizierten) Titel „Mittelfingah“ aus dem Dimmu-Song „Mourning Palace“ geklaut zu haben. Diese Woche übrigens fällte der BGH ein Urteil zum Sampeln von Melodien. Anlaß war eine Klage der Elektro-Band Kraftwerk gegen den Produzenten Moses Pelham.