Storm Seeker: Re-Release von "Beneath In The Cold"

Storm Seeker Re-Release von Beneath...

Am 26.06.2020 re-releasen Storm Seeker ihr Debut-Album "Beneath In The Cold" in frischer Zusammenarbeit mit NoCut Entertainment. Als Bonustrack wird die am 22.05.2020 erscheinende Single "row row row" auf diesem zu finden sein, welche nun auch mit einem frischen Musikvideo garniert wurde.

Während der Corona-Quarantäne kam bei vielen Bands die große Frage auf: Was tun? So ergeht es auch den Metal-Piraten von Storm Seeker. Doch anstatt die zwangs-freie Zeit mit unnötigem Sonnenbaden oder intensiven Saufgelagen zu vergeuden, haben die Kreativköpfe der Freibeutermeute an einem neuen Goldstück geschliffen, welches sie nun aus den Untiefen des Meeres heben werden.

Der neue Song "row row row" kristallisierte sich schon in der Quarantine-Session auf YouTube als wahre Perle heraus, sodass er als Single des Re-Releases von "Beneath in the Cold" veröffentlicht werden musste. Auf dem Album rundet er als Bonustrack das Meisterwerk, welches am 26.06.2020 erscheint, ab. 2019 veröffentlichten Storm Seeker "Beneath in the Cold" bereits einmal und nun wollen sie gemeinsam mit NoCut Entertainment die erreichte Aufmerksamkeit für dieses großartige Musikgelage nochmal deutlich steigern.

Storm Seeker: Re-Release von "Beneath In The Cold"
Eingebettete Inhalte nicht verfügbar
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du der Verwendung externer Cookies und Inhalte von Drittanbietern nicht zugestimmt hast. Um das Video/Bild/etc. zu sehen, kannst du deine Cookie-Einstellungen hier anpassen. Weitere Informationen zu den verwendeten Diensten und deren Datenschutzpraktiken findest du in unserer Datenschutzerklärung. Vielen Dank für dein Verständnis.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).