Bove – „Computerissima“: Transhumanistische Klänge zwischen Mensch und Maschine

Bove – Computerissima Transhumanistische Klänge...

Am 21. März 2025 schickt uns 'Bove' mit 'Computerissima' auf eine Reise, die irgendwo zwischen binärem Code und menschlicher Emotion oszilliert. Veröffentlicht wird das Album digital über Pyteca, und es ist kein gewöhnlicher Ausflug in die Welt elektronischer Musik. Vielmehr ist es ein Konzeptalbum über Transhumanismus, das sich mit der Verschmelzung von Mensch und Maschine auseinandersetzt – nicht nur theoretisch, sondern auch musikalisch.

Die elf Tracks des Albums folgen einem narrativen Faden, der sich von ersten Programmiererfahrungen (Hello World) bis hin zur völligen Symbiose mit der Maschine (Cuore Remoto) spannt. Dazwischen verbeugt sich Bove vor musikalischen Einflüssen wie Caterina Barbieri (Bare Metal), Richard Devine (Sudo) und Aphex Twin (Mock Together), während sich die Musik aus artifiziellen, aber zutiefst organischen Synth-Sounds speist. Besonders spannend ist die Mischung aus algorithmischer Komposition und zufallsgesteuerten, „menschlich“ anmutenden Klangverläufen, die den Maschinen eine fast emotionale Qualität verleihen.

Bove beschreibt die Musik als eine Art Therapie – eine Selbstbefragung durch Sound, bei der Glitch-Elemente auf trancehafte Strukturen treffen und Polyrhythmen mit synthetischer Wärme konkurrieren. Computerissima denkt nicht nur über die Zukunft der Mensch-Maschine-Beziehung nach, sondern lässt sie auch fühlbar werden. Wer sich also zwischen mathematischer Klangarchitektur und emotionaler Elektronik wohlfühlt, sollte diesen Release im März definitiv auf dem Schirm haben.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).