Hundert Wege zurück: Heute führt einer zu Faithless – „Muhammad Ali“

Hundert Wege zurück: Heute führt...

Die Lautsprecheranlage kündigte einen wichtigen Hinweis aus 2001 an. Statt einer Sicherheitsbelehrung ertönte Musik von Faithless. Die Aufmerksamkeit im Raum stieg augenblicklich. Unser Ausgangspunkt ist ein vollständiger Review aus 2001. Gallo beschrieb darin „Muhammad Ali“ – mit dem Wissen, den Erwartungen und der Sprache jener Zeit. 3,5 Sterne bedeuteten: Daumen hoch, Lautstärke ebenfalls – nur die Champagnerflasche blieb für den absoluten Ausnahmefall geschlossen.

Genug aus heutiger Perspektive geredet. Hier kommt eine Stimme direkt aus 2001:

Fünf-Track-Remix-Promo zur nächsten Faithless-Single. Leider sind nicht alle Remixe enthalten, aber immerhin mehr als nur der Radio Edit – was bei vielen Promo-CDs ja leider schon als Luxus durchgeht.

Beim Blick zurück begegnen wir nicht nur einem Album wieder, sondern auch den Maßstäben, mit denen es damals gehört wurde. Beim Wiederlesen fällt nicht nur die Bewertung auf. Auch Wortwahl, Gewichtung und Erwartungen erzählen etwas über den Zeitpunkt, an dem der Text entstand. Ob Zustimmung, Widerspruch oder neugieriges Schulterzucken: Der komplette Review bietet genug Material für eine eigene Entscheidung. Nachsehen, was wir damals geschrieben haben.

Hundert Wege zurück: Heute führt einer zu Faithless – „Muhammad Ali“
Kommentarfunktion nicht verfügbar!
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du der Verwendung externer Cookies und Inhalte von Drittanbietern nicht zugestimmt hast. Um die Kommentarfunktion zu nutzen, kannst du deine Cookie-Einstellungen hier anpassen . Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung . Vielen Dank für dein Verständnis.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).