Kurz vor dem physischen Release von „On Enmity“ legen ‘Flesh Field’ noch einmal nach. Mit „Hegemony“ erscheint ein zusätzlicher Track, der in Zusammenarbeit mit ‘Tom Shear’ von ‘Assemblage 23’ entstanden ist. Der Song ist Teil der erweiterten Edition und dürfte vor allem für Fans interessant sein, die das Album ohnehin schon auf dem Zettel haben.
Digital ist „On Enmity“ bereits am 20. Februar 2026 erschienen, die physische Version folgt am 22. Mai 2026 über - klar - Dependent Records. Neben dem regulären Material enthält die Deluxe-Ausgabe auch Remixe und exklusive Stücke – darunter eben „Hegemony“. Laut Mastermind Ian Ross war der Track ursprünglich nicht für das Album vorgesehen. Erst durch die Zusammenarbeit mit ‘Tom Shear’, der sowohl Text als auch Gesang beisteuerte, bekam der Song seine finale Form. Musikalisch bleibt sich das Projekt treu: ‘Flesh Field’ verbinden weiterhin harte elektronische Strukturen mit orchestralen Elementen. Das Ergebnis wirkt kontrolliert, kühl und durchdacht, ohne sich in reiner Härte zu verlieren. Inhaltlich kreist „On Enmity“ um Themen wie Konflikt, Verarbeitung und Durchhaltevermögen – Aspekte, die sich durch viele Veröffentlichungen der Band ziehen.
Ein kurzer Blick zurück zeigt, dass ‘Flesh Field’ seit den späten 90ern einen festen Platz im Industrial-Umfeld haben. Alben wie „Strain“ (2004) oder „Belief Control“ (2001) sind bis heute Referenzen für viele Hörer. Nach einer längeren Pause kehrte das Projekt 2023 mit neuem Material zurück, und auch „On Enmity“ führt diesen Weg konsequent weiter. Mit „Hegemony“ gibt es nun einen zusätzlichen Einblick in diese Phase der Band. Kein grundlegender Stilbruch, aber eine sinnvolle Ergänzung – vor allem durch die markante Beteiligung von ‘Tom Shear’.
Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).