Mute & Lado: Verstärkung in Berlin

Mute & Lado: Verstärkung in...

Fast exakt drei Jahre nach Gründung der deutschen Mute Dependance in Berlin bekommt Mute Tonträger nun endlich auch eine eigene musikalische Identität:

Ab sofort wird Charlotte Goltermann als A&R das Team verstärken. In die neue Verbindung mit Mute bringt sie nicht nur ihre ganze Erfahrung als Ladomat Label-Chefin mit ein, sondern auch das gesamte Ladomat Künstler-Roster, zu dem u.a. Golden Boy, Sensorama, EgoExpress, Commercial Breakup, Turner und Phantom/Ghost gehören.

Die erste gemeinsame Veröffentlichung ist das neue Phantom/Ghost Album "To Damascus" im Oktober diesen Jahres.

Ladomat genießt seit über 10 Jahren einen exzellenten Ruf als gleichsam innovatives als auch progressives Label, mit feiner Spürnase für wegweisende elektronische Musik und Melodien für morgen. "Ein Label mit Geschichte. Popmusikgeschichte. Elektronische Geschichte. Aufgezeichnete, im wahren Sinn des Wortes 'aufgenommene' Erzählungen von großen Momenten und kleinen Bewegungen. Mit all diesen Ladomat-Platten könnte man eine sehr lange Disco-Nacht bestreiten", schrieb DJ und Journalist Tobias Thomas einst Ladomat ins Booklet der Ladomat 100 Compilation.

Quelle: Mute Records · Weitere Informationen · Weiterer Link

Mute & Lado: Verstärkung in Berlin
Kommentarfunktion nicht verfügbar!
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du der Verwendung externer Cookies und Inhalte von Drittanbietern nicht zugestimmt hast. Um die Kommentarfunktion zu nutzen, kannst du deine Cookie-Einstellungen hier anpassen . Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung . Vielen Dank für dein Verständnis.

Medienkonverter.de

Wir verwenden Cookies zur Optimierung unserer Webseite. Details und Einstellungen finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Privacy Center. Ihre Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soziale Netzwerke & Drittanbieter-Inhalte können angezeigt werden. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie (widerruflich) auch einer Datenverarbeitung außerhalb des EWR zu (Art. 49 (1) (a) DSGVO).